Die kleine Broschüre von 1933 (Verf.: Dr. Karl Henkel) beginnt folgendermaßen:
“Einer der lohnendsten und genussreichsten Ausflüge in de landschaftlich so viel Schönes bietende Umgebung Hildesheims ist die Tour zum Jägerhause, einem in tiefer Waldeinsamkeit im Heinberge gelegenen, im Besitze des Grafen Münster zu Derneburg befindlichen Jagdschlösschen, mit dem eine Restauration verbunden ist.”
Auch im Jahre 2014 bin ich noch entzückend vom Ort, der mittlerweile vollkommen vergessen zu sein scheint. Das Jägerhaus ist geschlossen und die Hubertuskapelle, die direkt unterhalb der ehemaligen Restauration liegt, lässt sich nur erreichen, indem man wahlweise über ein kleines Gatter oder – andere Möglichkeit – über umgefallene Bäume klettert. Dann endlich stehe ich vor der Sandsteinfelsenwand, die – hier noch einmal das alte Heftchen – “in ihrem Schoße die Kapelle birgt”.
Ich frage mich, ob es hier einst eine vorchristliche Opferstelle gegeben haben könnte. Immerhin:
“Abweisen wollen wir die Möglichkeit nicht ganz. Ein direkter Anhalt dafür aber ist nirgends vorhanden. Benachbarte Klippen tragen auf die alte Zeit hinweisende Namen: so die Ostara-Klippe. Für die Jägerhaus-Gegend und Jägerhaus-Klippen aber fehlt ein Name aus früherer Zeit, und somit bleibt die Annahme einer heidnichen Opferstätte nur Vermutungssache.”
Jedoch: Eine Reihe von illustren Gästen des 18. Jahrhunderts haben sich im Stein verewigt, nicht aber Hermann Göring, der in seiner Funktion als Reichsjägermeister dort mehrmals das Reichshubertusfest feiern ließ. Der hintere Anbau des Jägerbaus resultiert aus dieser Zeit; die Hakenkreuze lassen sich noch erahnen.
Insofern handelt es sich hier um ein durchaus “unbequemes Baudenkmal”, das die Frage aufwirft, wie mit Orten umgegangen werden soll, die während der nationalsozialistischen Zeit “überhöht” und ideologisch instrumentalisiert worden sind.
Der erschwerte Zugang zur Kapelle, die im Übrigen versperrt ist, bekommt so eine neue Konnotation und scheint mir letztendlich kein adäquater Umgang mit geschichtlichen Zeugnissen zu sein, die als “Störung” empfunden werden können.